Hausschwamm-Meldepflicht, Dr. Binker, INGEPA

Hausschwamm-Meldepflicht: Was Eigentümer wissen müssen

Ist der Echte Hausschwamm meldepflichtig? Die Antwort hängt vom Bundesland ab.

Eine Meldepflicht für den Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist in Deutschland Ländersache. Eine ausdrückliche gesetzliche Meldepflicht besteht derzeit nur in Sachsen und Thüringen. In Bayern gibt es die frühere allgemeine Meldepflicht heute nicht mehr.

Wo Hausschwamm meldepflichtig ist

In Sachsen und Thüringen muss ein Befall mit Echtem Hausschwamm der Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden. In den übrigen Bundesländern besteht derzeit keine ausdrückliche gesetzliche Meldepflicht. Das heißt aber nicht, dass ein Befall dort auf die leichte Schulter genommen werden darf.

Warum der Echte Hausschwamm so streng behandelt wird

Der Echte Hausschwamm gehört zu den gefährlichsten holzzerstörenden Pilzen in Gebäuden. Er zerstört tragende Bauteile bis hin zur Einsturzgefahr, wächst unter günstigen Bedingungen bis zu etwa 45 Zentimeter pro Monat und überwächst dabei auch Mauerwerk. Wie Sie einen Befall früh erkennen, lesen Sie in unserem Beitrag Echten Hausschwamm erkennen.

Offenbarungspflicht beim Immobilienverkauf

Unabhängig von der Meldepflicht gilt überall in Deutschland: Ist ein Hausschwammbefall bekannt, muss er dem Käufer einer Immobilie mitgeteilt werden. Wird er verschwiegen, droht Haftung wegen arglistiger Täuschung. Für viele Eigentümer ist diese Offenbarungspflicht in der Praxis wichtiger als die Meldepflicht.

Was Sie bei Verdacht tun sollten

Ob meldepflichtig oder nicht: Ein Verdacht auf Echten Hausschwamm gehört immer fachkundig geprüft, und ein bestätigter Befall nach den anerkannten Regeln saniert (DIN 68800-4). Der erste Schritt ist die sichere Bestimmung:

  • Hausschwamm-Analyse: Probe einschicken, mikroskopische Bestimmung im Labor, schriftliches Ergebnis. 101,15 € inkl. 19 % MwSt. (85 € netto).
  • Ersteinschätzung oder Zweitmeinung: fachliche Einschätzung anhand Ihrer Fotos und Unterlagen. Fixpreis 148,75 € inkl. 19 % MwSt.

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Häufige Fragen zur Meldepflicht

Ist Hausschwamm meldepflichtig?

Eine Meldepflicht ist in Deutschland Ländersache. Eine ausdrückliche gesetzliche Meldepflicht für den Echten Hausschwamm besteht derzeit nur in Sachsen und Thüringen. Unabhängig davon sollten Sie einen Befall immer fachkundig prüfen und sanieren lassen.

Ist Hausschwamm in Bayern meldepflichtig?

Nein. In Bayern besteht die allgemeine Meldepflicht heute nicht mehr. Wegen der Gefahr für die Bausubstanz und möglicher Offenlegungspflichten beim Immobilienverkauf sollte ein Befall trotzdem immer fachkundig geprüft und saniert werden.

Muss ich einen Hausschwammbefall beim Immobilienverkauf angeben?

Ja. Ist ein Hausschwammbefall bekannt, muss er dem Käufer einer Immobilie mitgeteilt werden. Wird er verschwiegen, droht Haftung wegen arglistiger Täuschung.

Diese Informationen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung allgemein wieder und sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die zuständige Bauaufsichtsbehörde.